nutzungsrechte

Nutzungsrechte für Fotos fair abrechnen

Wie ist das eigentlich mit den Nutzungsrechten für Fotos, die bei einem Kundenshooting entstehen?

Manche Kunden stellen sich auf den Standpunkt:

„Ich habe doch für das Fotoshooting bezahlt, also kann ich mit den Bildern machen, was ich will!“

Ganz so richtig ist das allerdings nicht. Der Kunde darf mit dem Bildern genau das machen, was vereinbart ist. Nicht mehr, und nicht weniger.

Bei der Preisgestaltung für Fotografen ist es also wichtig, das Thema Nutzungsrechte zu beachten.

Klar kommunizieren

Daher mein klarer Tipp: Schreibe in das Angebot genau hinein, welche Nutzungsrechte du dem Kunden gewährst.

Wenn der Kunde sagt: „Wir möchten Fotos für unsere Mitarbeiter-Zeitung haben“ dann steht im Angebot „Veröffentlichungsrechte für Mitarbeiterzeitung“. Dann fühlt er sich verstanden und merkt, dass wir seinen Auftrag richtig aufgefasst haben.

Wenn er dagegen unbeschränkte Nutzungsrechte haben möchte, kannst Du ihm auch das anbieten und einen entsprechend höheren Grundpreis abrechnen.

Mach es dem Kunden so einfach wie möglich

Grundsätzlich sollten wir es unseren Kunden so einfach wie möglich machen, mit uns zusammenzuarbeiten. Komplizierte Nutzungsklauseln schrecken eher ab als dass sie helfen.

In der heutigen Zeit sind viele Kunden durch Abmahnungsprozesse und Nachforderungen von Fotografen verunsichert und freuen sich, wenn sie einen Fotografen treffen, der ihre Situation versteht.

Lokale Firmen erhalten unbeschränkte Nutzungsrechte

Ein lokaler Kunde (also ein Selbständiger, eine Arztpraxis etc.), der Fotos zur Eigenwerbung verwendet, kann unbeschränkte Nutzungsrechte erhalten.

Wenn also beispielsweise ein Arzt Fotos, die er eigentlich für seine Homepage erstellt hat, dann auch noch für das Autorenfoto eines Fachartikels im Ärztemagazin einsetzt, ist damit keine sehr große Erweiterung der Nutzung verbunden.

Solche Nutzung nachzuvollziehen und separat abzurechnen wäre mehr Aufwand, als von Anfang an einen höheren Grundpreis anzusetzen und die Nutzung generell freizugeben.

Nutzungsrechte in der Werbefotografie

Anders sieht das bei werblich genutzten Aufnahmen aus. Bei Werbefotos für beispielsweise einen Sportartikelhersteller steht die geplante Nutzung genau im Angebot. Wenn die Fotos später in weiteren Kampagnen eingesetzt werden, fließt zusätzliches Geld.

Das ist branchenüblich und es kann sich um ganz beträchtliche Summen handeln.

Die Höhe der üblichen Nutzungshonorare in solchen Fällen lässt sich in der MfM-Liste nachschlagen.

Heute zahlt niemand mehr Nutzungsrechte?

Manche Auftraggeber behaupten:

„Heute werden keine Nutzungsrechte mehr gezahlt. Das Konzept ist nicht mehr zeitgemäß.“

oder

Dein Mitbewerber berechnet auch keine Nutzungsrechte, also erwarten wir das von dir auch.“

In diesem Fall kannst du deinem Auftraggeber erläutern, dass er sich ohne eine klare Vereinbarung über die Nutzungsrechte selbst angreifbar macht. Im schlimmsten Fall droht ihm rechtlicher Ärger oder Nachzahlungen.

Bei dir aber bekommt er eine klare Vereinbarung zu einem fairen Honorar.

Fotos sind keine Socken

Manche Leute, die sich in der Branche nicht auskennen, denken: „Das ist doch Abzocke!“ Der Fotograf hat doch sein Honorar für Fotos bereits bekommen und will jetzt für eine zusätzliche Nutzung noch einmal Geld sehen, ohne irgendetwas dafür zu tun.

Und dann kommt der Vergleich mit den Socken: Wenn ich Socken gekauft und bezahlt habe, dann gehören sie mir. Und ich muss nicht jedesmal neues Geld bezahlen, wenn ich sie anziehen möchte. Genauso sollte das auch bei Fotoaufnahmen sein.

Fotos sind aber keine Socken!

Gerade dann, wenn es um eine intensive und für den Kunden lukrative Nutzung handelt, würde sich ein Fotograf unter Wert verkaufen, wenn er mit einer (niedrigen) Einmalzahlung alle Rechte aus der Hand gibt. Das ist keine Hochpreisstrategie, sondern eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Fotos.

Rechtssicherheit

Ein weiteres Argument für die Ausweisung von Nutzungsrechten ist die Rechtssicherheit, die Kunden damit erhalten.

Gibt es keine sinnvolle Vereinbarung (und Vergütung) für die Nutzung der erstellten Fotos, kann es sein, dass später Nachforderungen fällig werden.

Das ist eine Situation, die du deinen Kunden ersparen möchtest.

Mein Tipp

Denk darüber nach, wie Du das mit den Nutzungsrechten handhaben möchtest. Und besprich deine Vorstellungen klar mit deinen Kunden, dann steht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts im Weg.

10 Kommentare zu „Nutzungsrechte für Fotos fair abrechnen“

  1. „Der Wert ist skalierbar.“ Damit komme ich im Vorfeld recht gut klar. Die meisten Kunden verstehen es, dass ein Bild eines Dachdeckers in einer einmaligen Zeitungsanzeige einen geringeren Wert hat als das Bild was der Global Player auf Messen in Europa und den USA in 2×4 Metern druckt um sein Unternehmen weltweit besser zu positionieren.
    Gegenüber dem Kunden finde ich es einfach nur fair, und das sage ich auch so ehrlich. Denn dem Handwerker das gleiche zu berechnen wie dem Global Player wäre alles andere als fair, und somit ist mein Posten „individuelle Nutzungsrechte“ eigentlich selbsterklärend, und oft sind die Kunden darüber sogar dankbar.
    Dass die weltweite Nutzung für 10 Jahre natürlich bei einer zweitägigen Fotoproduktion schon mal kostenmäßig reinhauen kann ist klar, aber hier sehe ich es dann so dass man natürlich in jedem Einzelfall flexibel sein kann und sollte. Aber es sollte auf jeden Fall klar ersichtlich sein WELCHE Rechte eingeräumt werden. Ob da nun hier und da ein Entgegenkommen stattfindet ist dabei nebensächlich.

    Sollten Kunden es gar nicht einsehen stellt sich bei mir die Frage, ob eine Zusammenarbeit dann im Gesamten überhaupt problemlos verlaufen kann, oder ob das nur der Anfang einer Reihe von Unstimmigkeiten ist …

  2. Vorab: ein spannendes Thema, welches immer wieder interessant zu diskutieren bleibt.

    Das Thema Nutzungsrechte ist für mich immer ein heißes Eisen. Es gibt gewerblich Kunden, welche das verstehen und akzeptieren, und auch solche, welche dies zum ersten Male hören. Jedenfalls sind die wenigsten bereit zusätzlich zum übligen Honorar noch Bildrechte mit zu kaufen, schon gar nicht zum 1,5x bzw. 2.0 fachen Wert. Dies zu v ermitteln, gestaltet sich in der Praxis als sehr zäh. Ich denke, das die meisten, einen Mittelweg gehen, oder müssen, damit das Angebot akzeptiert wird. daraus ergiben sich dann Einbußen bzw. der Preiskalkulation. Bei verlagen, Redaktionen und Agenturen ist dies weniger problematisch.

    Prinzipiell kann ich beide Vorredner verstehen, und denke, das hier eine Mischkalkulation, bzw. ein guter Kompromiss nicht ganz falsch ist. Dies ist natürlich abhängig vom Auftraggeber, und hat auch meist regionale Gründe.

  3. Ich bin in dem Thema noch recht neu. Ich verstehe die ganzen Diskussionen, wenn es um Firmnekunden geht. Aber wie handhabt man das bei einem Privaten Portraitshooting. Regelt ihr da auch alle Nutzungsrechte so Streng? Ich kann das für mich nicht ummüntzen.

    1. Michael Omori Kirchner

      Hallo Philipp,

      Privatleute dürfen die Fotos bei mir so viel privat nutzen, wie sie möchten und selbstverständlich auch veröffentlichen.
      Einzige Ausnahme ist die kommerzielle Nutzung, die natürlich ausgeschlossen ist.

      Beste Grüße
      Michael

  4. Ach ja, das leidige Thema. Um ehrlich zu sein, kann ich beide Ansichten gleich nachvollziehen. Als Fotograf verstehe ich die Nutzungsabhängige Abrechnung natürlich vollkommen, aber aus Kunden- oder einfach aus Nicht-Fotografen Sicht finde ich das „Socken“ Argument genauso nachvollziehbar.

    Ich glaube auch , dass es auf lange Sicht immer schwieriger wird, Nutzungsrechte so „komplex“ abzurechnen, weil es ein veraltetes Modell ist. Es ist ähnlich antiquiert, wie die klassische Monetarisierung im Print-Bereich. Die Welt dreht sich und nicht immer in die Richtung, die wir Kreative gut finden. Das will natürlich niemand hören, aber ich befürchte, das werden wir nicht mehr zurück drehen.

    Ich finde Deine Herangehensweise, Michael, genau richtig und genau so handhabe ich es auch. Einer Arztpraxis oder einem Privatmenschen kannst Du das auch echt nicht anders verkaufen. Zumindest nicht, dass er es wirklich versteht und akzeptiert.

    Just my 5 cents.

  5. Ich hatte neulich die Situation, dass ein größeres Unternehmen bei mir Unternehmensfotos angefragt hat. Ich habe dann ein – wie ich fand – passendes Angebot verfasst, weil diese Firma alle Rechte exklusiv für sich wollte. Es hieß dann aber nur…. „… also wir zahlen immer so um die 300,- €. Inkl. der exklusiven Rechte….!“…. Ich solle mal nochmal rechnen und ein passendes Angebot schicken.
    Da ist meine Kinnlade erst einmal auf dem Fußboden aufgeschlagen. Als ich sie wieder oben hatte, habe ich den Auftrag einfach mal kategorisch abgelehnt….

    Das war in meinen Augen schon eine ziemliche Frechheit!
    Schade, dass gerade diese großen Firmen denken, dass Geiz geil ist….

  6. Ein Thema, das stets seine Aktualität behält. Handhabe es ebenso, uneingeschränkte nicht kommerzielle Nutzungsrechte für Privatkunden und gesonderte Nutzungsrechte für Businesskunden. Allerdings kann es seit der de-Reglementierung des Gewerbes und einer miteinhergehenden Marktübersättigung von selbst ernannten „Berufsfotografen“ samt angebotenen Dumpingpreisen schon mal eine Herausforderung sein, sich mit seinen Kunden auf ein akzeptables Grundhonorar zu einigen.

    Beste Grüße,
    Marcel

    1. Michael Omori Kirchner

      Danke für Deinen Kommentar, Marcel.

      Den Einsteigern haben wir etwas voraus, nämlich unsere Erfahrung und Professionalität. Es ist unsere Aufgabe, das dem Kunden zu vermitteln, damit er sieht, das seine Investition gut angelegt ist.

      Beste Grüße
      Michael

  7. Hallo,

    hierzu eine recht konkrete Frage: Wir haben für einen größeren Lebensmitteleinzelhändler knapp 2.000 Produkte zum Stückpreis von 20€ für den OnlineShop fotografiert. Ganz simpel, das nackte Produkt auf dunklem Untergrund. Nun möchte der Mutterkonzern des Kunden ebenfalls die Fotos für ihren eigenen Shop nutzen. Wie kann ich denn hier die Nutzungsgebühren berechnen? Der Mutterkonzern handelt in ganz Europa. Wenn ich mit diesem Faktoren-Modell rechne, komme ich auf eine Summe über dem Originalpreis. Das kann ja nicht sein oder? Und in der aktuellen Ausgabe vom mfm finde ich leider auch nichts konkretes. Ich kann ja kaum für das Bild einer Orange, welches für 20€ eingekauft wurde, über 130€ für den Mutterkonzern berechnen. Bei 2.000 Produkten… also ich würde mich freuen 😀

    LG Stefan

    1. Hallo Stefan,

      ohne die Einzelheiten zu kennen, kann ich die Frage nicht beantworten.
      Ich vermute, ein fairer Preis wird zwischen 20 und 130 Euro liegen.
      Du solltest dich mit einem guten Coach besprechen, der dir bei den Verhandlungen helfen kann.

      Viele Grüße
      Michael

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